Die am Patienten erbrachten Leistungen dürfen vom Therapeuten gemäß dessen Ausbildung als staatlich geprüfter Medizinischer Masseur SRK Eidg.FA und Fusspfleger oder einer entsprechenden Fortbildung durchgeführt werden.
Die Leistungen sind kein Ersatz für einen Besuch beim Arzt oder Heilpraktiker. Es werden weder Diagnosen gestellt noch Heilversprechen abgegeben. Die Anwendungen werden ausschließlich am Human Patienten durchgeführt.
Sofern akute oder schwere Erkrankungen, bereits bestehende Schäden am Bewegungsapparat, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder sonstige Erkrankungen vorliegen, ist die Anwendung ausgeschlossen, bzw. nur in einem mit dem Therapeuten abgesprochenen Rahmen möglich.
Die Anwendung findet auf den ausdrücklichen Wunsch des Patienten statt.
Eine bestehende Schwangerschaft, der Verdacht auf eine Infektionskrankheit sowie Änderungen sind ebenfalls mitzuteilen.
Abrechnungsmodalitäten
Die Leistung ist im Anschluss an die Anwendung direkt vom Leistungsempfänger an die Massagepraxis zu entrichten.
Eine Kostenabrechnung der Leistung über die gesetzlichen Krankenversicherungen ist nicht möglich.
Eine Abrechnung mit einer eventuell abgeschlossenen Zusatzversicherung erfolgt eigenständig und direkt durch den Leistungsempfänger.
Geschenkgutscheine oder Gutscheine werden nicht Rückerstattet.
Verletzungen/Versicherung/Haftung
Alle personenbezogenen Daten und Informationen unterliegen der Schweigepflicht und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Allfällige Verletzungen und körperliche Beschwerden sowie eine Schwangerschaft sind dem Masseur vor der Behandlung mitzuteilen.
Sofern trotz fachkundiger Anwendung Folgeschäden auftreten, die darauf zurückzuführen sind, dass ein Kunde Ausschlussgründe verschwiegen hat, ist der Masseur von jeder Haftung freigestellt. Gleiches gilt für Schäden, die dadurch entstehen, weil ein Ausschlussgrund dem Kunden selbst nicht bekannt und für den Masseur nicht erkennbar war.
Anwendungszeit und Verspätungen
Bei Patienten, die mit Verspätung zu einem Termin kommen, reduziert sich die Anwendungszeit entsprechend, sofern ein Anschlusstermin besteht.
Rücktritt / Nichterscheinen
Der Patient ist gehalten, den angesetzten Termin für eine Leistung einzuhalten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Für eine bestellte, aber nicht in Anspruch genommene Leistung hat der Patient keinen unmittelbaren Ersatzanspruch.
Ein Rücktritt muss telefonisch oder per Mail umgehend vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt werden.
Bei Nichtinanspruchnahme einer gebuchten Leistung ist der Patient verpflichtet, den vollen vereinbarten Preis für die gebuchte Leistung zu zahlen.